NEU NEU NEU !!! "Aufbauholz für die Geruchsidentifikation"
Ein „must have“ für jeden Hundsportler
Zum Aufbau des ruhigen Haltens bei der Geruchsidentifikation:
Das „ruhige Halten“ kann ganz in Ruhe nur mit dem Geruchsholz geübt werden.
Anhand der Seile rechts und links kann vorsichtig getestet werden, ob der Hund das Geruchsholz festhält um unruhiges Halten zu korrigieren.
Das Anwendervideo finden Sie als zweites Bild im oberen Bereich.
Aufbauholz bestehend aus einem PPM Seil, Ø 6 mm (ungiftig, sicher für Mensch und Tier -OEKO-TEX®-), welches durch ein innen hohles Geruchsholz (Buche Vollholz, 20mm x 20mm x 100mm) gefädelt ist.

NEU bei uns!!!
Sie sind Händler? Dann fragen Sie doch nach unseren Händlerpreisen. Diese werden wir Ihnen dann umgehend per E-Mail zuschicken.
Liebe Grüße
Euer Obi-Training-Team
Neu bei uns im Shop!!!
Pylonen 40cm in SCHWARZ
Info zum Internationalen- & EU-Auslandsversand
Aufgrund der hohen Versandkosten International (z.b Schweiz, etc.), werden wird diese Bestellungen nur noch auf Anfrage bearbeiten, um den genauen Versandkostenpreis mitzuteilen. Wir bitten um Verständnis.
Mal was anderes?
Ein schnelles und einfaches Einkaufserlebnis.
Wählen Sie aus vielen Produkten, welche wir zum Großteil in Handarbeit fertigen.
Unsere handgefertigten Produkte zeichnen sich durch ihre Einzigartigkeit aus. Sie sind einfach zu pflegen und sogar auswechselbar.
Wir ham´ noch lange nicht genug...
Wir planen unsere Produktpalette in den nächsten Wochen zu vergrößern.
Seien Sie gespannt.
Produktvideos und Trainingshilfen folgen.
Die Firma Yvonne Hermes Obi-Training, USt-IdNr: DE319235880, Reg. Nummer ZSVR: DE5787182350297
ist Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen im Sinne von § 3 Abs. 8 des Gesetzes zur
Fortentwicklung der haushaltsnahen Getrennterfassung von wertstoffhaltigen Abfällen (Verpackungsgesetz – VerpackG)
vom 05. Juli 2017 (BGBl. I S. 2234 ff.) Sie unterliegt hinsichtlich dieser systembeteiligungspflichtigen Verpackungen den
Pflichten des Verpackungsgesetzes, insbesondere der Pflicht diese bei einem System i.S.d. § 7 Abs. 1 VerpackG zu beteiligen.
Seit dem 1. Januar 2019 gelten für die Verpackungsentsorgung in Deutschland weitreichende neue Regeln. So müssen deutlich mehr Verpackungen recycelt werden. Neue Standards legen fest, inwieweit eine Verpackung tatsächlich recyclingfähig ist.
Zudem wird sichergestellt, dass alle Unternehmen, die Verpackungen einsetzen, auch für deren Sammlung und Recycling bezahlen. Die Grundlagen dafür schafft das neue Verpackungsgesetz. Ein wesentliches Element des Gesetzes ist die neue Zentrale Stelle mit dem Verpackungsregister LUCID. Es macht für jede Bürgerin und jeden Bürger transparent, inwieweit die Hersteller ihrer Produktverantwortung nachkommen.